Viele denken beim Stichwort Arbeitssicherheit lediglich an den Feuerlöscher und den Erste-Hilfe-Kasten. Zeitgemäßer Arbeitsschutz bedeutet aber mehr und stellt vor allem Anforderungen an die Organisation der Arbeit. Darauf hat die Handwerkskammer Koblenz hingewiesen. Am 1. Januar 2011 tritt eine Neufassung der gesetzlichen Regelung in Kraft, die Kleinunternehmen zwei Möglichkeiten für die Sicherstellung des Arbeitsschutzes zur Auswahl stellt. Kleinbetriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern können dann zwischen einer Regelbetreuung und einer alternativen Betreuungsform wählen. Im ersten Fall engagiert der Unternehmer einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Beide beraten und unterstützen ihn bei der Erfüllung seiner Pflichten im Arbeitsschutz. Bei der alternativen Betreuung hingegen lässt sich der Betriebsinhaber selbst schulen und zieht nur bei besonderem Bedarf einen Fachmann der Arbeitssicherheit hinzu. Da laut der Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege (BGW) alle Arbeitgeber die Pflicht haben, ihre Mitarbeiter arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch betreuen zu lassen, müssen sich Betriebe zwingend für einen der beiden Wege entscheiden.

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