Laut der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BGHW) wird die Einführung der DGUV Vorschrift 2 zur Zeit verstärkt von Betrügern ausgenutzt. Die Masche funktioniere immer ähnlich: Telefonisch werde der Unternehmer gedrängt, einen mündlichen Kaufvertrag abzuschließen. Angeboten würden beispielsweise neue Verbandskästen, Aushänge oder Infopakete mit Materialien zum Arbeitsschutz. Dabei erweckten die Anrufer stets den Eindruck, sie handelten im Auftrag oder mit Wissen der BGHW. „Kaufdruck wird mit dem Verweis auf die geänderte Gesetzeslage erzeugt. Teilweise drohen die Anrufer auch mit Kontrollbesuchen oder der Benachrichtigung der Polizei, sollte das Unternehmen nicht auf das Angebot eingehen“, heißt es auf den Internetseiten der BGHW. Die BGHW warnt ausdrücklich davor, sich auf diese Offerten einzulassen. Keine dieser Firmen handele mit Billigung oder gar im Auftrag der BGHW. Mehr Informationen gibt es auf der Homepage der BGHW.

http://www.bghw.de