Der Beitragssatz zur gesetzlichen Unfallversicherung VBG steigt durchschnittlich um knapp zwölf Prozent – und damit erstmals seit 1998.  Das hat die VBG angekündigt. Als Gründe führt die Versicherung unter anderem die die angespannte Konjunkturlage im letzten Jahr an, die sich ungünstig auf die Entgeltsummen vieler Unternehmen und damit auf die Beitragsbemessungs- grundlage ausgewirkt habe. Des Weiteren werden finanzielle Belastungen durch gesetzliche Änderungen genannt. Der Beitragssatz der Umlage für Pflicht- und freiwillig Versicherte steigt demnach auf 4,80 Euro (Vorjahr: 4,30 Euro). Der Beitrag für einen Anteil an den Rentenaltlasten aus dem Beitrittsgebiet bleibt in etwa gleich bei 0,24 Euro je 1.000 Euro Entgeltsumme (2008: 0,23 Euro). Die freiwillige Unfallversicherung für gewählte Ehrenamtsträger bleibt mit 2,73 Euro je Versichertem stabil. Die Beiträge für die Mitgliedsunternehmen der zum 1. Januar 2010 mit der VBG fusionierten Berufsgenossenschaft der Straßen-, U-Bahnen und Eisenbahnen wurden für 2009 gesondert festgelegt. Ausführliche Informationen zu den VBG-Beitragen sind online abrufbar.

http://www.vbg.de