Bei der laufenden Revision des schweizer Unfallversicherungsgesetzes (UVG) zeichnet sich eine Neuauflage ab. Das hat die Schweizer Unfallversicherungsanstalt (Suva) mitgeteilt. Demnach hat nach dem Nationalrat auch die vorberatende Kommission des Ständerats beantragt, die UVG-Revision an den Bundesrat zurückzuweisen. "Folgt der Ständerat seiner Kommission, muss der Bundesrat eine neue Vorlage erarbeiten, die sich auf das Notwendigste beschränkt und insbesondere das Problem der Überentschädigung im AHV-Alter angeht. Damit bestünde die erneute Chance, eine Revision im Interesse der Versicherten und des Werkplatzes Schweiz durchzuführen", heißt es der Mitteilung weiter. Die Kommission entspreche mit ihrem Entscheid insbesondere einem Anliegen der Sozialpartner. "Nach deren Auffassung hätte die vorliegende Revision eine Schwächung der gut funktionierenden Unfallversicherung zur Folge, weil die heutigen Leistungen ohne Not verschlechtert und gleichzeitig verteuert und kompliziert würden", so die Suva.

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