Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)hat heute eine aktualisierte Fassung der bewährten IFA-Gefahrstoffliste veröffentlicht. "Die Liste ist ein Grundlagenwerk für die Gefährdungsbeurteilung, die der Arbeitgeber laut Gefahrstoffverordnung in seinem Betrieb durchführen muss", heißt es in einer Mitteilung der DGUV. Die Liste enthalte alle wichtigen Informationen, um Gesundheitsgefährdungen durch Gefahrstoffe zu beurteilen. Vorschriften und Regeln zu Gefahrstoffen am Arbeitsplatz sind zahlreich. Ebenso zahlreich sind die Änderungen, die sich auf diesem Gebiet immer wieder ergeben. Die IFA-Gefahrstoffliste soll dem Arbeitsschutzpraktiker helfen, den Überblick zu behalten. Die Liste enthält die aktuellen Luftgrenzwerte und biologischen Grenzwerte und informiert über Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen. Sie geht aber auch auf ärztliche und medizinische Vorgaben ein, beschreibt Messverfahren und verweist auf geltende deutsche Verordnungen, Richtlinien und Regeln für Gefahrstoffe. Das kostenlose Nachschlagewerk ist unter unter www.dguv.de/ifa/gefahrstoffliste abrufbar und richtet sich an Betriebe, Aufsichtsbehörden, Arbeitsmediziner sowie andere, die sich mit Gefahrstoffen und Gesundheitsschutz befassen.

http://www.dguv.de/ifa