Sicherheitsbeauftragte wirken im Betrieb auf sicherheits- und gesundheitsgerechtes Handeln hin – und tragen somit dazu bei, dass Unfälle sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhindert werden. Wie genau die Arbeit eines oder einer Sicherheitsbeauftragten aussieht und welche Voraussetzungen es für das Ehrenamt gibt, erklärt Gerhard Kuntzemann, BGHM-Experte und Leiter des DGUV-Sachgebiets Sicherheitsbeauftragte, in einer neuen Folge der Podcast-Reihe „Hör-Schutz“ der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM).
„Sicherheitsbeauftragte sind die, die sich im Betrieb auskennen und für ihre Kolleginnen und Kollegen bei Fragen zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit jederzeit ansprechbar sind“, erklärt Kuntzemann in der neuen Podcast-Folge. „Sie unterstützen die Führungskraft und die Fachkraft für Arbeitssicherheit dabei, zu überprüfen, ob Tätigkeiten im Betrieb sicher ausgeführt werden.“ Um die Aufgabe zu übernehmen, sollte man Spaß an Arbeitsschutz-Themen haben und gut im Unternehmen vernetzt sein. Das helfe auch dabei, Mitarbeitende konstruktiv auf Fehlverhalten anzusprechen. Wie eine gute Gesprächsführung gelingt, ist unter anderem Inhalt der BGHM-Seminare für Sicherheitsbeauftragte.
Nähe zu den Beschäftigten entscheidend
Doch wie ermittelt man die nötige Anzahl von Sicherheitsbeauftragten im Betrieb? „In allen Unternehmen, die mehr als 20 Beschäftigte haben, muss es Sicherheitsbeauftragte geben“, erläutert Kuntzemann. Wie viele genau, hänge davon ab, ob zwischen den Sicherheitsbeauftragten und den Beschäftigten eine ausreichende räumliche, fachliche und zeitliche Nähe gegeben ist. Nur so könnten Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgabe gut erfüllen.
Die Podcast-Reihe "Hör-Schutz" sowie weitere Informationen sind unter www.bghm.de/podcast abrufbar.
Mehr Informationen zum Seminarangebot für Sicherheitsbeauftragte: bghm.de, Webcode: 1990