Foto: 3M Arbeitsschutz

Bereits seit April 2018 ist die neue PSA-Verordnung 2016/425 an die Stelle der vorherigen PSA-Richtlinie 89/686/EWG getreten. Ein Jahr später, mit dem Stichtag 21. April 2019, endet nun die Übergangsfrist und es gelten alleine die neuen Regelungen. Der folgende Beitrag erläutert, welche Konsequenzen das für Unternehmen, Arbeitsschutzbeauftragte sowie für Hersteller von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und den Handel hat.

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