Für Hersteller von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) steht der Schutz des Menschen vor Gefahren am Arbeitsplatz an oberster Stelle. Ein unerlässlicher Baustein für die Sicherheit der Träger von PSA ist die Prüfung und Zertifizierung der Baumuster durch eine notifizierte Stelle. Später müssen alle in der Serienfertigung produzierten Bekleidungsteile diesem Baumuster entsprechen und die Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/425 (PSA-Verordnung) erfüllen. Diese so genannte Konformität wird per Konformitätsbewertungsverfahren sichergestellt. Im Folgenden erläutern wir Ihnen die verschiedenen Verfahren der Konformitätsbewertung und warum wir uns beiHB Protective Wear bei PSA der Kategorie III für die Prozess- und Systemüberwachung (Modul D) entschieden haben.