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Zum 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz: LkSG) in Kraft getreten. Offiziell „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten“ und umgangssprachlich „Lieferkettengesetz“ genannt, dient es dazu, Menschenrechte und Umweltschutz entlang der Lieferketten zu stärken. Für die Unternehmen bedeutet das Gesetz, „über den Tellerrand hinaus“ zu schauen. Die Verantwortung endet nicht mehr am eigenen Werkstor, sondern besteht entlang der gesamten Lieferkette.