Ob Vorsatz, Übermut oder Unwissenheit, der leichtfertige Umgang mit Lasern kann böse Folgen für andere oder die eigene Gesundheit haben. Deshalb wird es für Profis, aber auch Privatpersonen immer wichtiger, möglichst viel über den sicheren Umgang mit Lasern zu wissen. Die neue Broschüre "Damit nichts ins Auge geht… – Schutz vor Laserstrahlung" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua) soll diese Lücken schließen. Laut Baua können Laser nicht nur blenden, sondern schwerwiegende Schäden am Auge verursachen. Grund dafür seien die besonderen Eigenschaften des Laserlichts. Im Gegensatz zu beispielsweise Glühbirnen gehe von Lasern eine fast parallele Strahlung aus: Laserstrahlen ließen sich sehr stark bündeln. Dies werde beispielsweise genutzt, um Daten aus einer CD zu lesen oder mit enormer Energie Werkstoffe präzise zu schneiden. "Treffen die Laserstrahlen auf das Auge, werden sie dort durch die Linse noch einmal gebündelt, wodurch die Leistungsdichte auf dem Weg zur Netzhaut bis zu 100 000-fach verstärkt wird", heißt es in er Mitteilung der Baua. Daher könnten bereits Laser mit geringer Leistung bleibende Schäden am Auge verursachen. "Um Netzhautschäden zu vermeiden, dürfen Laserstrahlen daher weder in die Augen anderer gerichtet werden, noch sollte jemand absichtlich in den Strahl blicken", heißt es weiter. Wer mit einem Laser geblendet werde, sollte bewusst die Augen schließen und sofort den Kopf vom Laserstrahl abwenden.

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