Fünf Millionen Menschen arbeiten in Deutschland unter der Einwirkung von Lärm und Vibrationen, die die Gesundheit schädigen. Das hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua) festgestellt. Schwerhörigkeit gehört zu den häufigsten Berufskrankheiten. Gesundheitsschädigender Lärm beginnt bei einem Schallpegel von 85 Dezibel. Das entspricht einer Bohrmaschine, die sich direkt neben dem Kopf in die Wand frisst. Dr. Ulrike Roth, Arbeitsmedizinerin von TÜV Rheinland, empfiehlt, den Lärm an der Quelle zu bekämpfen: "Die Unternehmen sollten nach dem TOP-Prinzip vorgehen, der Grundregel für Maßnahmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz: TOP steht für technisch, organisatorisch, persönlich." Gefährdungen sollten erst durch technische Maßnahmen reduziert werden, beispielsweise den Einsatz von Schutzwänden oder Dämmungen. Sind diese Möglichkeiten ausgereizt, sollte das Unternehmen organisatorische Abläufe verändern: Der Betrieb verlegt die Arbeit in einen anderen, ruhigeren Raum oder bringt Maschinen und Geräte in einer separaten Halle unter. Eine weitere Möglichkeit ist, Mitarbeiter täglich nur so lange im Lärmbereich arbeiten zu lassen, dass der Lärmpegel, dem sie ausgesetzt sind, die kritischen Grenzen nicht überschreitet. Sind die technischen und organisatorischen Möglichkeiten ausgereizt, hat der Unternehmer persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen, im Falle von Lärm geeigneten Gehörschutz.

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