(SJ) Mitarbeiter der Sicherheitsbranche tragen sie, Angehörige von Streitkräften und Polizeibeamte sowieso, aber auch Piloten, Messehostessen, Postboten und in manchen Ländern sogar die Schüler: Für viele Berufsgruppen sind Uniformen als offizielle Dienstkleidung Pflicht. Übersetzt bedeutet „uniform“ (lateinisch/ französisch) „gleichförmig/einförmig“, woraus sich schon die Hauptfunktion dieser speziellen Art von Bekleidung ableiten lässt: Uniformen sollen für ein einheitliches Erscheinungsbild ihrer Träger in der Öffentlichkeit sorgen. Wer eine Uniform trägt, verkörpert sozusagen einen Beruf oder eine Organisation. Streng genommen gilt als „Uniform“ nur Bekleidung, die mit Rangabzeichen ausgestattet ist, also für Angehörige des Militärs oder der Polizei reserviert ist. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird aber auch Dienstkleidung ohne Rangabzeichen meist als Uniform bezeichnet, wenn sie optisch einheitlich gestaltet ist.