In die Überarbeitung der PSA-Richtlinie 89/686/EWG kommt Bewegung. Die EU-Kommission hat Ende März dieses Jahres den lange erwarteten "Vorschlag für eine Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates über persönlichen Schutzausrüstungen" vorgelegt. Erklärte Ziele sind "der verbesserte Schutz der Gesundheit und Sicherheit von PSA-Nutzern, die Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen für die im Bereich PSA tätigen Wirtschaftsakteure sowie die Vereinfachung der europäischen rechtlichen Rahmenbedingungen auf dem Gebiet der PSA", wie es im Text heißt. Unter Anderem wurde PSA für den privaten Gebrauch zum Schutz gegen Feuchtigkeit, Wasser und Hitze in den Anwendungsbereich aufgenommen. Um die geltenden Konformititätsbewertungsverfahren klarer zu gestalten, enthält der Vorschlag Begrifssbestimmungen zu "individuell angepasster PSA" und "maßgefertigter PSA" . Für mehr Transparenz ist vorgesehen, dass die PSA-Hersteller ihren Produkten eine Abschrift der EU-Konformitätserklärung bzw. eine vereinfachte Version beilegen müssen. Des Weiteren werden die PSA-Kategorien durch den Vorschlag vereinfacht: Sie sind von dem Risiko abhängig, gegen das die PSA schützen soll. Die PSA-Verordnung muss nun das Europäische Parlament und den Rat durchlaufen und wird nach Einschätzung der Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) frühestens Anfang 2016 verabschiedet werden.

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