(MM) „Wenn man bei Lärm laut sprechen muss, um verstanden zu werden“, definiert Anne Schulte vom Marketing des Gehörschutz-Herstellers Elacin, den Moment, an dem man besser zu Gehörschutz greifen sollte. Konkret ist der Arbeitgeber ab einem Lärmdruckpegel von 80 dB(A) gesetzlich dazu verpflichtet, seinen Mitarbeitern Gehörschutzprodukte zur Verfügung zu stellen. Spätestens ab einem Pegel von 85 dB(A) sind auch die Arbeitnehmer in der Pflicht und angehalten, diese zu verwenden. Angeboten werden vielfältige Lösungen: vom Einwegstöpsel aus Schaumstoff bis hin zum Hightech- Kapselgehörschutz mit aktiver Lärmunterdrückung und „Bluetooth“-Technologie.