Einen zweitägigen Workshop mit Trainingsmaßnahmen zur Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen bietet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua) an. Der Workshop „Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“ findet am 24. und 25. Mai 2011 am Baua-Standort Berlin statt."Seit 1999 konkretisiert die Biostoffverordnung das Arbeitsschutzgesetz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen wie beispielsweise Krankheitserregern. Anfragen und Erfahrungen aus Projekten zeigen, dass die von ihr geforderte Gefährdungsbeurteilung in der betrieblichen Praxis noch immer Probleme aufwirft. Bei der Beantwortung der manchmal sehr komplexen Fragen kommt es auf ein enges Zusammenspiel aller Akteure des Arbeitsschutzes an", heißt es in einer Mitteilung der Baua. Vor dem Hintergrund der neuen EU-Richtlinie zum Schutz vor Nadelstichverletzungen legt der Workshop einen Schwerpunkt auf den Gesundheitsdienst und Labore. Er vermittelt laut Baua nicht nur die theoretischen Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung, sondern ermöglicht es den Teilnehmern, erworbenes Wissen in praktischen Übungen anzuwenden. Bei Begehungen von Arbeitsplätzen am zweiten Tag sollen beispielhaft Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe aufgezeigt werden. Der Workshop wird von der Ärztekammer Berlin als Fortbildungsveranstaltung anerkannt. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung erforderlich. Mehr Infos unter: www.baua.de/termine.

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