Der Arbeitgeber hat laut Arbeitsschutzgesetz die Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, dass alle Beschäftigten sicher und gesund arbeiten können. Um diese Pflicht zu erfüllen, ist es zwingend notwendig, dass Führungskräfte und Mitarbeiter am selben Strang ziehen und gemeinsam auf sichere Prozesse und sichere Verhaltensweisen während der Arbeit achten. In der betrieblichen Praxis gestaltet sich die Umsetzung jedoch mitunter schwierig.