Foto: TÜV Rheinland

(E) 65 Prozent der Unternehmen in Deutschland wollen nach der Corona-Pandemie zumindest zum Teil flexible Arbeitsmodelle beibehalten. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Studie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums. Derzeit gelten für Tätigkeiten im Homeoffice die in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und der zugehörigen Arbeitsschutzregel getroffenen Festlegungen. Diese werden auslaufen, sobald es die Corona-Lage zulässt. „Homeoffice ist in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel als Form des mobilen Arbeitens definiert. Bleiben diese Arbeitsplätze nach dem Auslaufen dieser Regel bestehen, muss geklär t werden, ob es sich um mobiles Arbeiten oder einen Telearbeitsplatz handelt”, erklärt Andreas Kaulen, Experte für Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland. Mobiles Arbeiten sei bisher gesetzlich nicht eindeutig geregelt, Telearbeit schon. „Daher stellen diese Arbeitsformen unterschiedliche Anforderungen an die Ausstattung und die vom Arbeitgeber geforderten Arbeitsschutzmaßnahmen“, so Kaulen weiter.

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