(MM) „Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss!“ zitiert die Arbeitssicherheitsinformation (ASI) 9.30 der BGN mit dem Titel „Brandschutz im Kleinbetrieb“ ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (10 A 363/86) aus dem Jahr 1987. Versäumnisse beim Brandschutz können sich im Schadensfall böse rächen, indem sie den Betrieb lahm legen, hohe Kosten verursachen und im schlimmsten Fall sogar Menschenleben fordern. „Wenn etwas passiert, schafft man es schnell auf die Titelseiten“, warnt Norbert Benjamin Kilb, Experte für das Thema „Brandschutz“ bei der B.A.D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik, und mahnt zu erhöhter Aufmerksamkeit.