Neue Regelungen im Arbeitsstättenrecht stehen im Mittelpunkt der Fachveranstaltung "Arbeitsstätten – Was gilt zukünftig für Arbeitsstätten?", die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gemeinsam ausrichten. Die Veranstaltung findet am 9. Mai 2011 in Dortmund statt. Die Arbeitsstättenverordnung legt fest, was Arbeitgeber in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu beachten haben, wenn sie Arbeitsstätten einrichten und betreiben. Viele der Anforderungen an Räume, Beleuchtung oder Belüftung lassen sich idealerweise schon bei der Planung und beim Bau von Gebäuden berücksichtigen. Die Veranstaltung informiert über aktuelle Themen und Fragestellungen und leistet Hilfestellung bei der Umsetzung. Außerdem stellen Referenten praxisbezogene Maßnahmenkonzepte zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten vor. Fachkundige Vertreter aller betroffenen Kreise und Interessengruppen kommen mit Vorträgen zu Wort und stellen sich der Diskussion. Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Architekten, Bauingenieure sowie Arbeitsschutzakteure der Sozialpartner, der Wissenschaft, der Unfallversicherungsträger und der Arbeitsschutzbehörden. Anmeldeschluss ist der 15. April 2011. Die Teilnahme kostenlos und ist mit zwei VDSI-Weiterbildungspunkten bewertet. Weitere Informationen und Anmeldung unter www.baua.de/termine oder bei Hildegard Simon, Tel.: 0231 9071-2255 oder E-Mail veranstaltungen@baua.bund.de.

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