Aus aktuellem Anlass warnt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) vor dem unüberlegten Kauf von Arbeitsschutzprodukten. Nicht alles, was angeboten werde, sei wirklich erforderlich. Konkret bezieht sich die BG auf den Fall eines Friseurbetriebs: Eine Anruferin habe der Saloninhaberin unter Berufung auf neue Regelungen im Arbeitsschutz eine Beleuchtung für Feuerlöscher, eine Augenspülflasche sowie eine Anleitung zur Ersten Hilfe angeboten. Die Friseuse ging jedoch nicht darauf ein. „Damit ersparte sie sich unnötige Ausgaben“, so die Berufsgenossenschaft. So reiche es aus, wenn der Feuerlöscher im Betrieb gut sichtbar oder sein Aufbewahrungsplatz durch ein Symbol gekennzeichnet ist. Eine Augenspülflasche könne im Friseursalon im Einzelfall sinnvoll sein, wenn dort mit ätzenden Flüssigkeiten hantiert wird. Das müsse sich aber aus der individuellen Gefährdungsbeurteilung ergeben. Betrieben, denen telefonisch Arbeitsschutzprodukte angeboten werden, empfiehlt die BGW: „Nichts spontan kaufen, sondern erst in Ruhe überlegen, was wirklich benötigt wird. Dabei helfen der Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit.“ Informationen gibt es auch bei der BGW.

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