Foto: Cederroth/Orkla Wound Care

(MM) Wenn sich eine Bürokraft an einer scharfen Papierkante den Finger aufschneidet, einem Werkstattmitarbeiter beim Schleifen buchstäblich etwas ins Auge geht oder ein Kollege auf dem Bau den (Daumen-)Nagel mit Schmackes auf den Kopf trifft, ist schnelle Erste Hilfe gefragt. „Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen“, heißt es in der DGUV Vorschrift 1 in §24. Zu den angesprochenen Sachmitteln zählt eine professionelle Erste-Hilfe-Ausstattung in Form von Kompressen, Pflastern und Co. zur Erstversorgung verletzter Personen.