Paul-Benjamin Gashon, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Korten Rechtsanwälte / Foto: © Marion von der Mehden für Korten Rechtsanwälte AG

(E) Pandemiebedingt sind in den vergangenen beiden Jahren viele Beschäftigte in das Homeoffice gewechselt. Insbesondere bei Führungskräften lösen Homeoffice-Regelungen aber nicht immer Begeisterungstürme aus. Durch die Remote-Work-Situation scheinen Mitarbeiter nicht mehr greifbar. Sehen, was das Team tut? Fehlanzeige. Und überhaupt kann niemand sagen, ob alle wirklich arbeiten oder nur auf dem Sofa sitzen, Kaffee trinken und die Füße hochlegen. Anstatt auf „Distance Leadership Skills“ zu setzen, begegnen einige Unternehmen diesem vermeintlichen Kontrollverlust mit technischem Monitoring. Doch das kann juristisch problematisch sein, betont Paul-Benjamin Gashon, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Korten Rechtsanwälte: „Trotz Pandemie, Homeoffice-Optionen und neuen Arbeitsmodellen gibt es von Seiten des Gesetzgebers keine Lizenz zum Schnüffeln.“ Doch was ist erlaubt?

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