Foto: DGUV / Wolfgang Bellwinkel

(E) Ende 2024 hat die Mitgliederversammlung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) einen neuen Mustertext der DGUV Vorschrift 2 beschlossen. Die Unfallverhütungsvorschrift dient dazu, Sicherheit und Gesundheit im Betrieb mit Hilfe von Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärztinnen und Betriebsärzten zu organisieren. Die Unfallversicherungsträger setzen die Vorschrift jetzt sukzessive in Kraft. Den Anfang hat am 1. April dieses Jahres die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) gemacht.

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