In der warmen Jahreszeit fahren wieder vermehrt Arbeitnehmer mit dem Fahrrad zur Arbeit. Arbeitnehmer stehen auf dem Weg von oder zur Arbeitsstätte unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie müssen dabei aber nicht unbedingt den kürzesten Weg wählen. Radler sind auch versichert, wenn sie aus Sicherheitsgründen einen längeren als den direkten Weg zur Arbeit wählen. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. In den vergangenen fünf Jahren verzeichnete die gesetzliche Unfallversicherung im Schnitt weit über 18.000 Dienst- und Wegeunfälle mit dem Fahrrad. Mehr als zehn Fahrradfahrer verunglückten jedes Jahr tödlich. Zur eigenen Sicherheit sollten Fahrradfahrer laut DGUV einen Fahrradhelm und gut sichtbare Kleidung tragen und die vorhandenen Radwege nutzen. Neben dem Tragen von Fahrradhelmen ist auch der Zustand des Fahrrads von Bedeutung. Ein verkehrssicheres Fahrrad hilft, das Unfallrisiko im Straßenverkehr zu verringern. Das wichtigste auch am Fahrrad sind gut gewartete und leicht zu bedienende Bremsen. Nur mit funktionierenden Scheinwerfern, Rückleuchten sowie Reflektoren vorne, hinten aber auch zur Seite kann man selbst besser sehen beziehungsweise in der Dämmerung besser gesehen werden. Die Gangschaltung sollte regelmäßig gewartet werden und alle Schraubverbindungen überprüft werden. Aber auch die Transportbehälter wie Satteltaschen oder Fahrradkörbe müssen ausreichend fest sitzen. Weitere Informationen über die gesetzlichen Anforderungen, die Tipps für ein sicheres Fahrrad sowie einer ausführlichen Checklisteenthält die Broschüre "Das sichere Fahrrad".

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