Der REACH-Prozess im europäischen Chemikalienrecht ist im Fluss. Mit der neuen Broschüre REACH-Info 8 "Nächste Schritte unter der EU-Verordnung REACH" gibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua) als nationale Auskunftsstelle im REACH-Verfahren jetzt einen Überblick über Maßnahmen, die jetzt in Angriff genommen werden müssen. Neben den REACH-Verpflichtungen kommen auf Hersteller und Importeure einige Meldepflichten im Rahmen der CLP-Verordnung zu. Die Broschüre geht auf Pflichten in Zusammenhang mit der Registrierung, der Zulassung oder Beschränkung von Stoffen und der CLP-Verordnung ein. Die Broschüre kann in kleinen Mengen kostenlos über das Informationszentrum der Baua bezogen werden: Postfach 17 02 02, 44061 Dortmund, Telefon 0231 9071-2971, Fax 0231 9071-2679, E-Mail: info-zentrum@baua.bund.de. Zudem steht sie im PDF-Format auf der Homepage des REACH-CLP Helpdesks zum Download bereit.

http://www.baua.de