Die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV) ist beschlossene Sache. Durch die Zustimmung durch den Bundesrat am 9. Juli dieses Jahres ist die europäische Arbeitsschutz-Richtlinie 2006/25/EG in deutsches Recht umgesetzt worden. Die Verordnung soll die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei beruflichen Tätigkeiten mit Exposition durch gefährliche künstliche optische Strahlung (zum Beispiel Infrarot- und Ultraviolett­strahlung oder Laserstrahlung) verbessern. Durch die Anwendung der Verordnung in den Betrieben sollen künftig ernsthafte Augen- und Hautschäden der Beschäftigten vermieden werden. Betroffen sind beispielsweise Beschäftigte bei der Verwendung von Lasereinrichtungen, bei der Verarbeitung glühender Massen wie Metall und Glas sowie bei der Materialbearbeitung (Schweißen, Trennen, Oberflächenbehandlung).

http://www.bundesrat.de