Die Europäische Kommission möchte Arbeitnehmer besser vor den Risiken schützen, die mit der Exposition gegenüber Chemikalien am Arbeitsplatz einhergehen. Sie hat deshalb unter anderem vorgeschlagen, fünf bestehende EU-Richtlinien über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und den Schutz von Arbeitnehmern vor gefährlichen Chemikalien zu ändern und sie mit den jüngsten Vorschriften über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Verordnung (EG) 1272/2008) in Einklang zu bringen. Der Vorschlag wird nun dem Europäischen Parlament und dem EU-Ministerrat zur Annahme vorgelegt. Nach dem Vorschlag müssten Hersteller und Lieferanten chemischer Stoffe und Gemische einheitliche Angaben auf den Etiketten über die Einstufung in Gefährdungsklassen anbringen, die den Anwender darauf aufmerksam machen, dass es sich um gefährliche Chemikalien handelt, dass die Exposition gegenüber diesen zu vermeiden ist und dass entsprechende Risiken bestehen. Arbeitgeber verwenden diese Informationen bei der Durchführung von Risikobewertungen am Arbeitsplatz. Auf diese Weise können sie geeignete Risikomanagementmaßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer ergreifen, wie etwa die Abschirmung der Arbeitsprozesse, Belüftung und persönliche Schutzausrüstung.

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