Wer im Urlaub krank wird, sollte seinen Arbeitgeber und die Krankenkasse umgehend darüber informieren. Darauf weist die Techniker Krankenkasse (TK) in Berlin hin. Die Arbeitsunfähigkeit muss von einem Arzt am Urlaubsort bescheinigt werden. Das ärztliche Attest und die Adresse des Urlaubsortes sollten dann per Fax oder Mail übermittelt werden, denn diese Krankheitstage werden nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Das gilt auch bei Reisen ins Ausland. In den meisten europäischen Ländern akzeptiert der Arzt die Europäische Krankenversicherungskarte, die die gesetzlichen Krankenkassen kostenlos zur Verfügung stellen. Lediglich in Bosnien-Herzegowina und Montenegro sowie in der Türkei und Tunesien braucht man Auslandskrankenscheine. Für alle anderen Länder außerhalb Europas wird eine private Auslandsreise-Krankenversicherung benötigt – hier darf die gesetzliche Krankenkasse keine Kosten übernehmen. Aber auch für Reisen innerhalb Europas sollte eine private Zusatzversicherung abgeschlossen werden, damit beispielsweise ein medizinisch notwendiger Reiserücktransport bezahlt wird, rät die TK. Die Versicherung empfiehlt zudem, vor Reisebeginn den Impfschutz zu prüfen, und übernimmt die Kosten für die vom Robert Koch-Institut empfohlenen Reiseschutzimpfungen.

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