Foto: 3M Arbeitsschutz

Mit dem Jahresbeginn 2019 wird der neue „Allgemeine Staubgrenzwert“ verbindlich. Der Maximalwert von zukünftig nur noch 1,25 Milligramm pro Kubikmeter Luft gilt für alle Stäube, für die keine spezifischen Grenzwerte ausgewiesen sind. Festgeschrieben wurde dies vor vier Jahren mit der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 900, nun endet die Übergangsfrist. Unternehmen müssen daher bei entsprechenden Staubbelastungen an Arbeitsplätzen aktiv werden.

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