Egal ob als Büroaushilfe oder Produktionshelfer: Viele Schüler und Studenten treten in Deutschland im Sommer einen Ferienjob an. Ferienjobber sind wie alle anderen Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert, sobald sie in den Betrieb eingegliedert und an die Weisungen des Arbeitgebers gebunden sind – unabhängig von der Dauer des Jobs oder der Höhe des Entgelts. Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg hin. Versicherungsschutz besteht nicht nur während der Arbeit, sondern auch auf dem Hin- und Rückweg zum Ferienjob. Zahlt der Unternehmer ein Entgelt, sind Ferienjobber über das DEÜV-Verfahren bei der Minijob-Zentrale anzumelden und das beitragspflichtige Entgelt dem zuständigen Unfallversicherungsträger im jährlichen Entgeltnachweis zu melden. Wenn es zu einem Arbeitsunfall kommt, erbringt die gesetzliche Unfallversicherung die Rehabilitation und die finanzielle Entschädigung der Verunglückten. Zuständig ist der Unfallversicherungsträger, dem das Unternehmen angehört.

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