In vielen Unternehmen können die Beschäftigten ein breit gefächertes Angebot zum Betriebssport nutzen. Kommt es während des Betriebssports zu Unfällen, sind Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert. Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg hin. Entscheidend dafür ist, dass der Sport Ausgleichs- und nicht Wettkampfcharakter hat. Der Betriebssport sollte sich im Wesentlichen auf Beschäftigte eines Betriebes beschränken, regelmäßig stattfinden und unternehmensbezogen organisiert werden. Etwa, wenn das Unternehmen feste Zeiten vorgibt oder die Sportstätten und -geräte zur Verfügung stellt. Gerade wer bei der Arbeit überwiegend am Schreibtisch sitzt, schafft durch den Betriebssport einen gesunden Ausgleich für den Bewegungsmangel während des Arbeitstages. Die im Januar 2013 von allen Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung gestartete Präventionskampagne „Denk an mich. Dein Rücken“ liefert praktische Tipps für mehr Bewegung im Büro: www.vbg.de/deinruecken zu finden.