Betriebsausflüge und Betriebsfeiern gehören zur Arbeit. Beschäftigte, die während eines Betriebsausfluges oder bei einem Firmenfest verunglücken, sind daher gesetzlich unfallversichert. Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG hin. "Das Programm kann die verschiedensten Aktivitäten umfassen. Ob ein Unfall beim Waldspaziergang, beim Tanzen oder beim Kegelwettbewerb passiert, ist für den Versicherungsschutz egal, solange das Event von der Unternehmensleitung selbst veranstaltet oder getragen wird, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Teilnahme eingeladen sind und die Veranstaltung das Betriebsklima und die Verbundenheit der Belegschaft fördern soll", heißt es in einer Mitteilung der VBG. Der Betriebsausflug oder die Betriebsfeier ende, wenn die Unternehmensleitung eine entsprechende Ansage macht. Auch die Wege von und zum Ort der Veranstaltung sind laut VBG versichert. Privat motivierte Unterbrechungen des Events und damit zusammenhängende Wege seien dagegen nicht versichert.

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