Arbeitnehmer sind bei beruflichen Auslandsaufenthalten grundsätzlich bei allen unternehmensbezogenen Tätigkeiten und allen damit zusammenhängenden Wegen gesetzlich unfallversichert. Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg hin. "Wer sich beruflich bedingt in einem Katastrophen-, Krisen- oder Kriegsgebiet aufhält und deshalb besonderen Gefahren ausgesetzt ist, denen er sich nicht entziehen kann, kann darüber hinaus gegen die Folgen von Naturkatastrophen oder Gewalttaten auch außerhalb der Arbeitszeit versichert sein", heißt es in einer Mitteilung. Voraussetzung für den Versicherungsschutz sei neben einem bestehenden inländischen Arbeitsverhältnis, dass der Auslandsaufenthalt von vorn herein zeitlich befristet ist. Für längere, unbefristete Auslandseinsätze oder für Mitarbeiter, die ausschließlich für einen Auslandseinsatz eingestellt werden, könne eine gesonderte Auslandsunfallversicherung abgeschlossen werden. Aus diesem Grund sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor einem längeren beruflichen Auslandsaufenthalt direkt mit ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft den Versicherungsschutz klären sowie alle notwendigen Vorsorgemaßnahmen erfragen und durchführen. Kommt es bei einem Auslandseinsatz zu einem Arbeitsunfall, bietet die VBG ihren Versicherten Unterstützung an, damit diese die erforderlichen medizinischen Behandlungen schnellstmöglich erhalten. Dazu hat die VBG unter der Rufnummer +49 (0) 89 / 7676 2900 eine Hotline eingerichtet, die an 365 Tagen 24 Stunden erreichbar ist.

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