Zum Start ins neue Schuljahr bringen viele Eltern auf dem Weg zur Arbeit ihre Kinder wieder zur Schule. Dabei stehen nicht nur der Nachwuchs, sondern auch die berufstätigen Eltern unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies gilt auch dann, wenn die Fahrt zur Schule vom direkten Weg zur Arbeit abweicht, darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG hin. Unfallversichert sind zudem berufstätige Mütter und Väter, deren Sprösslinge vor oder nach der Schule eine Aufsicht benötigen und die ihre Kinder deshalb auf dem Weg zur Arbeit zu einer Tagesmutter, einem Kinderhort oder einer vergleichbaren Betreuungsperson oder -stelle bringen und auf dem Nachhauseweg von dort wieder abholen. Werden im Rahmen einer Fahrgemeinschaft Schulkameraden mitgenommen, so steht dies dem Versicherungsschutz auch nicht im Wege. Die Eltern sind bei dem Unfallversicherungsträger ihres Arbeitgebers gesetzlich unfallversichert. Für die Schülerinnen und Schüler sind hingegen die Landesunfallkassen beziehungsweise der Gemeinde-Unfallversicherungsverband (GUVV) zuständig.

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