Mittlerweile mehr als 300 Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuen europäischen Chemikalienrecht hält der REACH-CLP Helpdesk bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bereit. Die Antworten können auf den Seiten des REACH-CLP-Helpdesks heruntergeladen werden. Die Verordnung zur Registrierung, Bewertung und Autorisierung von Chemikalien (REACH-Verordnung) und die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP-Verordnung) bringen viele Veränderungen im Chemikalienrecht mit sich. Beim REACH-CLP Helpdesk, der nationale Auskunftsstelle zu den Verfahren ist, gehen viele Fragen zur Umsetzung der Verordnungen ein. Die aktuellsten CLP-Frage-Antwort Dialoge befassen sich mit Themen wie den Übergangsfristen für die Kennzeichnung, Einstufung und Verpackung, der Durchführung einer Meldung unter CLP oder Hinweisen zur Gestaltung des Etiketts und der Piktogramme. Zu häufig gestellten Fragen (FAQ) veröffentlicht die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) Antworten, die auf europäischer Ebene zwischen den Helpdesks der Mitgliedstaaten abgestimmt sind. Neben eigenen Antworten nutzt der REACH-CLP Helpdesk auch diese Antworten in deutscher Übersetzung. "Für betroffene Unternehmen stellt das Internetangebot des REACH-CLP Helpdesks mit den Bereichen "Häufig gestellte Fragen zu REACH" und "Häufig gestellte Fragen zu CLP" eine schnelle, präzise und wichtige Informationsquelle zur Verfügung, die sich jederzeit abrufen lässt", heißt es in einer Mitteilung der BAuA. Auskünfte gibt der Helpdesk auch telefonisch unter 0231 9071-2971 oder per E-Mail reach-clp@baua.bund.de.

http://www.reach-clp-helpdesk.de