Ab sofort ist das Buch "Arbeitsstätten", das die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgibt, in überarbeiteter Auflage erhältlich (www.baua.de/dok/673378). Es enthält die Arbeitsstättenverordnung und die aktuellen Arbeitsstättenregeln (ASR), die die Verordnung konkretisieren. Diese Technischen Regeln erarbeitet der Ausschuss für Arbeitsstätten, um Betrieben die Umsetzung der Verordnung zu erleichtern. Überarbeitete und neu hinzugekommene Regeln machten eine Aktualisierung des BAuA-Buchs erforderlich. Zudem verloren die alten Arbeitsstätten-Richtlinien zum 31. Dezember 2012 ihre Gültigkeit und die restlichen noch im Buch enthaltenen Richtlinien mussten entfernt werden. Die aktuellsten ASR stammen aus dem Jahr 2013. So wurden beispielsweise die ASR A1.2 "Raumabmessungen", ASR A1.5/1,2 "Fußböden", ASR A1.3 "Sicherheitskennzeichnung" und ASR A4.1 "Sanitärräume" neu beschlossen. Weitere Regeln wurden aktualisiert und erweitert, darunter zum Beispiel die ASR A3.6 "Lüftung" und ASR A4.3 "Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe". Die Anwendung der Arbeitsstättenverordnung und der ASR garantiert laut BAuA gesunde und sichere Arbeitsbedingungen. Die Verordnung von 2004 setzt europäische Vorgaben um und nimmt Arbeitgeber in die Pflicht, für ausreichenden Schutz ihrer Beschäftigten zu sorgen. Hierfür enthält die Verordnung allgemeine Anforderungen und Schutzzielbestimmungen. Gestaltungsregeln für Arbeitsplätze sind beispielsweise Vorgaben für die Raumabmessung, Fluchtwege oder Arbeitsplatzbeleuchtung. Die Regeln für Arbeitsstätten konkretisieren die Forderungen der Arbeitsstättenverordnung für die betriebliche Praxis und sind für den größten Teil Arbeitsstätten geeignet. Dabei orientieren sie sich am aktuellen Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene.

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