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Zu den berufsbedingten Hauterkrankungen zählen seit 2015 die „Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung“ (BK 5103). Die Verdachtszahlen (2015- 2017: 18.007 Verdachtsanzeigen) sind sehr hoch und nehmen im genannten Zeitraum nach den Anzeigen von Hauterkrankungen (BK 5101) und Lärmschwerhörigkeit (BK 2301) den dritten Platz ein. Von den 18.007 Anzeigen wurden in den Jahren 2015 bis 2017 insgesamt 9.095 Fälle als Berufserkrankung anerkannt. Diese Zahlen spiegeln die Bedeutung des UV-Schutzes im beruflichen Umfeld wieder.

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