Foto: Thomas Rodriguez/DGUV

(E) Kommen E-Scooter bei betrieblichen Fahrten zum Einsatz, gelten neben den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften auch arbeitsschutzrechtliche Anforderungen. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in einer aktuellen Publikation hin. Alle Gefährdungen, die bei der Verwendung eines E-Scooters auftreten können, müssen schon im Vorfeld ermittelt und in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Darin kann die Unternehmensleitung auch Sicherheitsbestimmungen festlegen, die im normalen Straßenverkehr nicht gelten. So kann sie beispielsweise verfügen, dass E-Scooter nur mit Helm, reflektierender Kleidung und geeigneten Schuhen gefahren werden dürfen.

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