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Die Corona-Pandemie hat viele Dinge zum Stillstand gebracht, den Alkoholkonsum offensichtlich nicht, wie die Deutsche Welle jüngst berichtete. Existenzängste, aber auch fehlende soziale Kontrolle durch Arbeiten im Homeoffice, führen bei vielen Menschen offenbar zu einem gesteigerten Alkoholkonsum. Aber auch während der Arbeitszeit in den Betrieben kann der Konsum von Alkohol ein ernstes Problem sein. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) zeigt in Ausgabe 2/2021 ihrer Versichertenzeitung „impuls“ Lösungen für Betriebe auf.

Laut einer Forsa-Umfrage wird nicht nur mehr Alkohol konsumiert: Etwa ein Viertel der Befragten, die bereits vor Corona mehrmals wöchentlich zur Flasche gegriffen haben, trinken seit der Pandemie noch mehr. Doch wie sollen Führungskräfte und Kollegen damit umgehen, wenn das Problem am Arbeitsplatz oder im Homeoffice auftritt?

Wie die BG ETEM betont, haben Vorgesetzte dafür zu sorgen, dass alkoholisierte Mitarbeitende am Weiterarbeiten gehindert werden und unbeschadet nach Hause kommen. Wichtig sei dabei der professionelle Umgang mit Betroffenen. Dr. Just Mields, Arbeitspsychologe bei der BG ETEM, empfiehlt zunächst das Vier-Augen-Gespräch zwischen Führungskraft und Beschäftigten.

Für das weitere Vorgehen wird als Leitfaden ein detaillierter 5-Stufen-Plan vorgeschlagen. Personalrat, Suchthelfer, Personalabteilung sollten einbezogen werden, um eine positive Verhaltensänderung zu unterstützen. Im ungünstigsten Fall kann laut BG ETEM aber auch eine Kündigung das Ergebnis sein. Wichtig sei vor allem ein sachlicher und fairer Umgang mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern seitens des Betriebes sowie die systematische Begleitung.

Auch Kolleginnen und Kollegen sollten nicht wegschauen und sich zu Co-Abhängigen entwickeln, indem sie Betroffene decken, Aufgaben übernehmen oder das Verhalten des Suchtkranken entschuldigen, heißt es weiter. Eine mögliche Alkoholerkrankung sei etwa an einer Alkoholfahne, versteckten Flaschen im Spind, plötzlich auftretender Unzuverlässigkeit, häufigen Fehlzeiten, Leistungsmängeln oder auch aggressivem Verhalten erkennbar.

Der komplette Artikel zum Thema Alkoholkonsum am Arbeitsplatz mit dem Titel „Kein Sanitäter in der Not“ ist in der „impuls 02/2021“, der Versichertenzeitung der BG ETEM unter www.bgetem.de nachzulesen. Unter dem Titel „Alkohol und Arbeit – zwei, die nicht zusammenpassen“ stellt die BG ETEM zudem einen Praxishilfe als Download zur Verfügung.

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