Laser, Lampen und LEDs – wie schütze ich meine Mitarbeiter effektiv vor optischer Strahlung? Antworten gibt die Informationsveranstaltung "Optische Strahlung 2010" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) am 1. Juli 2010 in Dortmund. Hintergrund ist die "Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch optische Strahlung", welche die europäische Richtlinie "Künstliche optische Strahlung" in deutsches Recht umsetzt. Die Informationsveranstaltung richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen. Experten beleuchten die neue Richtlinie und geben Tipps für ihre praktische Anwendung. Das komplette Programm der Veranstaltung und weitere Informationen finden Sie hier. Die Teilnahmegebühr beträgt 30 Euro. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl bittet die BAuA um Anmeldung bei Hildegard Simon vom Veranstaltungsmanagement unter Telefon 0231 9071-2255.

http://www.baua.de