Die Wiederverwertung von Produkten schont die Umwelt. Je nach Material können beim Recycling aber auch Gefährdungen entstehen. Zusammen mit den Messstellen der Länder Baden-Württemberg und Hessen, dem Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) und dem Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (BSVE) hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua) die Handlungsanleitung "Kunststoffverwertung" erstellt. Diese kann das Unternehmen als standardisiertes Arbeitsverfahren übernehmen und so den Schutz der Beschäftigten verbessern und den Aufwand zur Ermittlung von geeigneten Schutzmaßnahmen verringern. Die Handlungsanleitung kann auf den Internetseiten der Baua heruntergeladen oder als gedruckte Version beim Informationszentrum der Baua unter Telefon 0231 90712071 oder per E-Mail angefordert werden.

http://www.baua.de