Wie lange muss gelüftet werden? Was ist besser, Stoßlüftung oder das Fenster gekippt? An diesen Fragen scheiden sich die Geister, besonders in Büros, die sich mehrere Personen teilen. Dem einen ist es zu kalt, dem anderen zu stickig. Dabei lässt sich die optimale Belüftung sogar berechnen. Wie es richtig gemacht wird, darüber informiert der Forschungsbericht "Lüftungsregeln für freie Lüftung", den die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) jetzt veröffentlicht hat. Das Wohlbefinden von Beschäftigten hängt stark vom Raumklima ab. Zugluft, trockene Luft, verbrauchte Luft oder die falsche Raumtemperatur – all dies kann zu Unwohlsein führen. In der Praxis ist es meist schwierig, systematisch die Ursachen zu ermitteln, die zu den Befindlichkeitsstörungen führen. Eine Arbeitsgruppe im Auftrag des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) hatte die Aufgabe, eine technische Regel für Arbeitsstätten zu erarbeiten, die die Anforderungen an die Lüftung enthält und der Arbeitsstättenverordnung entspricht. Um der technischen Regel eine wissenschaftliche Grundlage zu geben, führte im Auftrag der BAuA die Firma Klimakonzept im Rahmen eines Forschungsprojektes einen Feldversuch in einem Büro mit Fensterlüftung im Winter durch. Dabei wurden sowohl stationäre Lüftung (Spaltlüftung) als auch Stoßlüftung untersucht, um daraus Handlungsanweisungen und Regeln für die freie Lüftung abzuleiten. Der BAuA-Forschungsbericht "Lüftungsregeln für freie Lüftung" fasst die Ergebnisse des Feldversuches zusammen. So steht in ihm beispielsweise, wie Kippfenster je nach Außentemperatur und Windstärke eingestellt werden müssen, damit sich die Personen im Raum wohlfühlen. Auch eine Kombination aus Spalt- und Stoßlüftung ist dabei unter Umständen ratsam. Bei den Versuchen zeigte sich, dass Stoßlüftung energetisch nicht generell günstiger ist als Dauerlüftung. Die Ergebnisse des Forschungsberichtes wurden bei der Erarbeitung der Arbeitsstättenregel (ASR) A3.6 "Lüftung" berücksichtigt.