Im Januar 2011 tritt die neue Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit 2" (DGUV Vorschrift 2) in Kraft. Damit wird erstmals ein gleich lautendes und aufeinander abgestimmtes Regelwerk eingeführt und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in allen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen einheitlich konkretisiert. Im Mittelpunkt der Reform steht das neue Konzept der Regelbetreuung. Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung besteht zukünftig aus zwei ganz neuen Komponenten: der Grundbetreuung, für die in der Unfallverhütungsvorschrift Einsatzzeiten vorgegeben werden. Und des in jedem Unternehmen selbst zu ermittelnden betriebsspezifischen Betreuungsanteils. Durch die Grundbetreuung wird sichergestellt, dass für vergleichbare Unternehmen identische Grundanforderungen bestehen. Der betriebsspezifische Teil stellt sicher, dass der Betreuungsumfang bedarfsgerecht und ganz individuell auf die betrieblichen Anforderungen abgestimmt ist. Unternehmen bietet die neue DGUV Vorschrift 2 mehr Flexibilität aber auch mehr Verantwortung. Hilfestellung beid der Umsetzung bietet ein neuer erschienener Ratgeber des Dienstleistungsunternehmens BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik, der hier kostenlos angefordert werden kann.

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