Ab dem 1. Dezember 2010 müssen chemische Stoffe nach der CLP-Verordnung gekennzeichnet werden. CLP steht für Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung. Mit der neuen EU-Verordnung wird das Einstufungs- und Kennzeichnungssystem der bisherigen Stoffrichtlinie durch das so genannte Globale Harmonisierte System (GHS) ersetzt. Allerdings lassen sich die bisherigen Elemente zur Kennzeichnung nicht einfach eins zu eins gegen neue austauschen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua) hat jetzt das Poster "Umwandlungshilfe – Gesundheitsgefahren" veröffentlicht, das bei der Umwandlung von Einstufung und Kennzeichnung Hilfestellung gibt. Das Poster im A1-Format stellt die Elemente zur Kennzeichnung für die Gesundheitsgefahren nach bisherigem Recht und nach neuer CLP-Verordnung direkt gegenüber. Anmerkungen helfen, bei der Umwandlung die richtige Gefahrenkategorie zu finden. Das Poster "Umwandlung – Gesundheitsgefahren" im Global Harmonisierten System (GHS) kann in kleinen Mengen kostenlos bezogen werden: Informationszentrum der Baua (info-zentrum@baua.bund.de). Weitere Informationen zum neuen Europäischen Chemikalienrecht gibt es unter www.reach-clp-helpdesk.de.

http://www.baua.de