Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) regelt die technischen Anforderungen an die Sicherheit von Produkten und die Überwachungsmöglichkeiten der Behörden. Einen kompakten Überblick über die wesentlichen Regelungen, die für neue und gebrauchte technische Arbeitsmittel und Produkte gelten, bietet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua) am 30. März 2011. Das Seminar "Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz: Inhalte – Ziele – praktische Umsetzung – Haftung" findet von 9 bis 17 Uhr in Dortmund statt. Es wendet sich an Fachleute aus allen Bereichen der Lieferkette. Das Seminar verdeutlicht Herstellern, Lieferanten und Verwendern ihre Pflichten aus dem GPSG. So soll auch zukünftig Handlungssicherheit ermöglicht werden. Darüber hinaus wird das ICSMS – ein internetgestütztes, europäisches Informationssystem der Behörden – vorgestellt, das über mangelhafte technische Arbeitsmittel und Produkte informiert. In einer Übersicht werden auch weiterführende Verordnungen zum GPSG angesprochen und wesentliche Inhalte dargelegt wie die Kennzeichnung von Produkten oder die Produkthaftung. Das gesamte Programm befindet sich im Bereich Veranstaltungen unter www.baua.de/termine. Für das Seminar wird eine Teilnahmegebühr von 150 Euro inklusive Tagungspauschale und Mittagsimbiss erhoben. Informationen und Anmeldung bei Erhard Kirschke unter 0231 9071-2219, Fax 0231 9071-2299 oder E-Mail: veranstaltungen@baua.bund.de.

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