Lärm ist in unserer Gesellschaft allgegenwärtig. In vielen Fällen erreicht dieser Lärm allerdings nicht die gehörschädigende Lautstärke von 85 Dezibel dB(A) oder mehr. Und doch kann er das körperliche, psychische und soziale Wohlbefinden nachhaltig mindern. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) rät daher anlässlich des internationalen Tags gegen den Lärm am 24. April 2013, ruhig auch dann zum Gehörschutz zu greifen, wenn der Gehörschaden noch nicht droht, wohl aber Stress und Leistungsminderung. Nicht jedes Geräusch sei Lärm, so das IFA. Erst wenn uns Geräusche stören oder belästigen oder wenn sie uns schaden, spreche man von Lärm. Die gehörschädigende Wirkung von Lärm beginnt ab einem Lärmpegel von 85 dB(A), der täglich über acht Stunden anhält. Am Arbeitsplatz müssen Beschäftigte dann Gehörschutz tragen und an regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen. Neben einem Gehörschaden kann Lärm aber schon bei sehr niedrigen Pegeln auch andere körperliche und psychische Folgen haben: Antrieb, Stimmung und Motivation sinken. Die geistige Leistungsfähigkeit nimmt ab. Herzschlag, Atmung, Muskelspannung und Blutdruck verändern sich. "Lärm, selbst in gehörunschädlicher Dosis, wird so zum negativen Stressfaktor für viele Menschen", so das IFA weiter. Dr. Martin Liedtke, Lärmexperte beim IFA empfiehlt daher: "Sofern es die Aufgabe zulässt, drehen Sie der stressigen Umwelt einfach mal den Ton ab, schonen Körper und Geist und sind außerdem deutlich leistungsfähiger." Ausnahmen gibt es jedoch: "Wo ich hören muss, um gefährliche Situationen rechtzeitig zu erkennen, ist Komfortgehörschutz tabu." Weitere Informationen zum Thema Lärm und Gehörschutz, inklusive einer kostenfreien Software zur Auswahl von Gehörschutz gibt es auf den IFA-Internetseiten: www.dguv.de (Webcode d4682).

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