Die Oeko-Tex Gemeinschaft hat die geltenden Prüfkriterien, Grenzwerte und Statuten der Produktzertifizierung nach Oeko-Tex Standard 100 überarbeitet und erweitert. Seit Dezember werde auf dem Oeko-Tex Zertifikat sichtbar der Hinweis angebracht, dass die zertifizierten Artikel unter anderem den Anforderungen des Anhangs XVII der REACH-Verordnung (inklusive der Verwendung von verbotenen Azo-Farbstoffen, Nickel usw.) entsprechen, heißt es in einer Mitteilung der Oeko-Tex Gemeinschaft. Folgende Neuregelungen sollen nach einer Übergangsfrist von drei Monaten in Kraft treten: Synthetische Fasern, Garne, Kunststoffteile etc. werden ab sofort in allen vier Oeko-Tex Produktklassen auf polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs) überprüft. Für die 16 festgelegten Substanzen gilt ein Summengrenzwert von 10 mg/kg bzw. für die Chemikalie Benzo[a]pyren von 1 mg/kg. Der Weichmacher Diisobutylphthalat (DIBP) ist im Rahmen der Oeko-Tex Zertifizierung zusätzlich zu den bereits überprüften Phthalaten künftig von der Verwendung ausgeschlossen. In die Liste der verbotenen zinnorganischen Substanzen wurde Dioctylzinn (DOT) aufgenommen. Es gilt ein Grenzwert von 1,0 mg/kg für Babyartikel (Produktklasse I) sowie von 2,0 mg/kg für Artikel der anderen Oeko-Tex Produktklassen. Die Übergangsregelung für den Blei-Gesamtgehalt in metallischen Materialien wird verlängert.

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