NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann / Foto: Land NRW/Ralph Sondermann

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen stellt die Weichen für die Schaffung eines Landesamtes für Gesundheit und Arbeitsschutz. Hierzu sollen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Aufsichtsbefugnisse im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD), die Fachkompetenz des Landeszentrums Gesundheit NRW (LZG.NRW) und das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA) in einer neuen zentralen Behörde gebündelt werden.

„Die Corona-Pandemie hat uns deutlich vor Augen geführt, welche herausragende Bedeutung der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) für den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung hat. Die Mitarbeitenden in den Gesundheitsämtern und Bezirksregierungen haben während der Pandemie Unglaubliches geleistet. Hierfür gilt ihnen mein ausdrücklicher Dank”, so NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Vor die Frage gestellt, welche Lehren wir aus der Pandemie ziehen und wie wir den ÖGD für künftige Herausforderungen stärken und weiterentwickeln können, kommen wir nun zum Schluss, dass wir vorhandene Strukturen bündeln müssen. Dabei ist es wichtig Synergien zu heben, Abstimmungsaufwände zu reduzieren, Arbeitsabläufe zu beschleunigen und zu optimieren. Auf diese Weise können wir schnell und effizient handeln, denn die zukünftigen Herausforderungen sind ­vielfältig: Wir sind bei der Unterstützung der Hitzeschutzmaßnahmen vor Ort gefordert, wir müssen unsere Gesundheitsstrukturen auf die Alterung der Bevölkerung einstellen und neue Formen der gesundheitlichen Versorgung entwickeln.“

Durch die Schaffung der neuen Zentralbehörde soll eine stärkere und vereinfachte Durchsetzungsfähigkeit des Gesundheitsministeriums bei der Erteilung von landesweit einheitlichen Handlungsanweisungen sowie bei der Umsetzung von fachlichen Empfehlungen, einheitlichen Standards und Leitlinien bei den wichtigen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes erzielt werden. Das neue Landesamt soll etwa beim Infektionsschutz, in der Gesundheitsstatistik, bei Schuleingangsuntersuchungen sowie bei der Sicherung von Versorgungsstrukturen Zuständigkeiten erhalten. Für die Gesundheitsämter bedeutet dies Beratung und Aufsicht aus einer Hand und damit den von den Kommunen gewünschten Ausbau einer direkten Unterstützung. Minister Laumann: „Klar ist aber auch: Es gibt Aufgaben, bei denen die Nähe der Bezirksregierungen vor Ort sehr wichtig ist. So sollen zum Beispiel die Aufsicht über den Rettungsdienst und die Koordinierung der Krankenhausplanung bei den Bezirksregierungen in ihrer Funktion als Planungsbehörde verbleiben.”

Auch das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA) soll in die neue Landesoberbehörde integriert werden. „Die Corona-Pandemie hat nochmals verdeutlicht, wie wichtig ein starker staatlicher Arbeitsschutz sowohl für die Sicherstellung gesunder und sicherer Arbeitsbedingungen als auch faire Wettbewerbsbedingungen ist", so  Minister Laumann weiter. „Deshalb soll der Weg zur Stärkung des Arbeitsschutzes fortgeführt und das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA) in die neue Landesoberbehörde integriert werden.“

Durch die Verzahnung von Fach-, Organisations- und inneren Verwaltungsaufgaben des bisherigen LZG.NRW und des LIA können weitere Synergien erzielt werden. In Richtung der Beschäftigten stellte Minister Karl-Josef Laumann klar: „Veränderungsprozesse können herausfordernd sein. Unsere Pläne sind von Anfang bis Ende sozialpartnerschaftlich organisiert sowie beteiligungs- und konsensorientiert. Für uns ist es ein wichtiges Anliegen, die Kolleginnen und Kollegen mitzunehmen und ihre Erfahrungen, Ideen und Vorschläge in den Prozess zur Neuorganisation einzubinden. Denn damit das Landesamt zu einer schlagkräftigen Behörde wird, sind wir auf das Engagement aller Beteiligten angewiesen.“

(Quelle: Landesregierung NRW)

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