Das Arbeitsstättenrecht ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) lädt deshalb gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und dem Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) ein, um über Entwicklungen in diesem Bereich zu informieren und die offene Diskussion zu fördern. Die Veranstaltung "Arbeitsstätten – Gestaltung einer sich verändernden Arbeitswelt" findet am 13. Mai von 10 bis 17 Uhr in der DASA Arbeitswelt Ausstellung in Dortmund statt. Im Mittelpunkt der Fachveranstaltung stehen aktuelle Neuerungen des Arbeitsstättenrechts und des konkretisierenden technischen Regelwerks. Sieben Referenten aus Behörden und von Sozialpartnern beleuchten die Arbeit des Ausschusses für Arbeitsstätten, ziehen Bilanz und geben Ausblicke auf künftige Herausforderungen. Die Vertreter der Sozialpartner werden das Regelwerk aus dem Blickwinkel der Praxistauglichkeit betrachten. Vertreter des ASTA werden eine Bilanz aus sieben Jahren Ausschussarbeit ziehen. Weitere Vorträge befassen sich mit der Gefährdungsbeurteilung, der baulichen Einrichtung und der barrierefreien Gestaltung von Arbeitsstätten. Die Fachveranstaltung richtet sich an Sicherheitsfachkräfte, Vertreter von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Arbeitsschutzbehörden, Unfallversicherungsträgern, Wissenschaftler, Architekten und Bauingenieure. Das gesamte Programm der Veranstaltung "Arbeitsstätten – Gestaltung einer sich verändernden Arbeitswelt" steht unter www.baua.de/termine. Hier ist auch die Anmeldung möglich. Anmeldeschluss ist der 26. April 2013.

http://www.baua.de