Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und der Verband der Chemischen Industrie (VCI) haben ihre Empfehlungen von 2007 für den richtigen Umgang mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz überarbeitet. Die Empfehlungen beruhen auf den Grundprinzipien des Arbeitsschutzes im Sinne der Responsible-Care-Initiative der chemischen Industrie und sollen den Unternehmen eine Hilfestellung bieten. In die überarbeitete Fassung sind beispielsweise neue Erkenntnisse zu Messverfahren und -strategien aufgenommen. Außerdem findet sich darin ein übersichtliches und leicht verständliches Ablaufschema zur Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz, bei dem der Anwender durch die Beantwortung von Ja-/Nein-Fragen eine Anleitung zur Vorgehensweise erhält. Darüber hinaus gibt die Broschüre Hinweise, welche Verfahren für einen guten Arbeitsschutz anzuwenden sind. Statt pulverförmiger, staubender Stoffe lassen sich beispielsweise Dispersionen, Pasten oder Compounds einsetzen. Aufgrund der Struktur der Anlagen können oftmals nicht alle Tätigkeiten in einer vollständig geschlossenen Anlage stattfinden. Deshalb empfiehlt der Leitfaden, dort besonders auf den Schutz der Arbeitnehmer durch ergänzende organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen sowie eine entsprechende Schulung der Beschäftigten zu achten. Der "Leitfaden für Tätigkeiten mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz" kann unter der Adresse www.baua.de/publikationen von der Homepage der BAuA heruntergeladen werden. Der VCI stellt den Leitfaden unter der Adresse www.vci.de, Thema Chemikaliensicherheit, Nanomaterialien, in seinem Internetangebot bereit.

http://www.baua.de